Arbeitsverhältnisse in der Immobilienverwaltung
Freitag, 1. Juli 2005
Der Hausbesitzer als Arbeitgeber
Im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen bestehen häufig Unsicherheiten über die Rechte und Pflichten, die sich aus diesen Beschäftigungsverhältnissen ergeben. Bei der Beschäftigung von Mitarbeitern (angestellter Verwalter, Hausmeister etc.) gilt sowohl aus sozialversicherungsrechtlicher als auch aus arbeitsrechtlicher Sicht einiges zu beachten.
Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten
Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer ordnungsgemäß anzumelden. Dies gilt auch für sogenannte Aushilfen, die nur als geringfügig Beschäftigte tätig sind. Vollzeitbeschäftigte sind grundsätzlich über eine Lohnsteuerkarte abzurechnen; der Arbeitgeber hat 50 % der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (derzeit ca. 21,3 % des Bruttogehalts) zu übernehmen.




