Baurecht
Die neue Bayerische Bauordnung 2008
Vor 45 Jahren, am 1. Oktober 1962 ist die erste landesweit geltende Bayerische Bauordnung in Kraft getreten. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) regelt als bayerisches Landesgesetz, was bei der Bauausführung zu beachten ist. Sie ist in den vergangenen 13 Jahren in zwei Reformschritten (1994 und 1998) tiefgreifend dereguliert worden.
Die Bayerische Staatsregierung setzt den 1994 und 1998 eingeschlagenen Weg der Deregulierung mit der BayBO 2008 weiter fort. Inhalt der Reformschritte war ein möglichst weitgehender Verzicht auf bauaufsichtliche Genehmigungsverfahren, der Rückbau bauaufsichtlicher Prüfverfahren unter Stärkung privater Eigenverantwortlichkeit und eine Straffung und Vereinfachung der materiell-rechtlichen Anforderungen.
Im Dezember 1990 beschloss die Bauministerkonferenz auf Grund bayerischer Landtagsinitiative eine Überarbeitung der Musterbauordnung (MBO), die unter bayerischer Federführung durchgeführt und im November 2002 mit einem einstimmigen Beschluss der Bauministerkonferenz verabschiedet wurde.
Am 18. Juli 2007 hat der Bayerische Landtag die Novelle der BayBO beschlossen, die weswentlichen Elemente der MBO 2002 nun auch in Bayern umsetzt und somit weitreichende Konsequenzen für Bauherren hat.
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